BEZ.03.B.XIII.16.5 Die Kanzlei des Kantons Schwyz teilt mit, dass, nachdem in den Kantonen Zürich und St. Gallen Fälle von "Lungensucht sporadischer Art" unter dem Hornvieh bekannt wurden, die Einführung von Vieh und Schmalvieh nur gegen Gesundheitszeugnisse erlaubt ist., 09.04.1823 (Dossier)

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:BEZ.03.B.XIII.16.5
Signatur Archivplan:B.XIII.16.5
Titel:Die Kanzlei des Kantons Schwyz teilt mit, dass, nachdem in den Kantonen Zürich und St. Gallen Fälle von "Lungensucht sporadischer Art" unter dem Hornvieh bekannt wurden, die Einführung von Vieh und Schmalvieh nur gegen Gesundheitszeugnisse erlaubt ist.
Entstehungszeitraum:09.04.1823
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten

Kontext

Name der Provenienzstelle:Bezirkskanzlei
 

Benutzung

Schutzfristende:09.04.1858
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=694992
 

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