BEZ.03.B.XIII.2.2 Landammann und Rat zu Schwyz geben bekannt, dass nach Verordnung der Stände Luzern, Uri und Zug Vieh nur noch auf öffentliche Wochen- und Jahrmärkte gebracht werden darf und dass dafür ein Gesundheitsattest erforderlich ist, 13.11.1749 (Dossier)

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:BEZ.03.B.XIII.2.2
Signatur Archivplan:B.XIII.2.2
Titel:Landammann und Rat zu Schwyz geben bekannt, dass nach Verordnung der Stände Luzern, Uri und Zug Vieh nur noch auf öffentliche Wochen- und Jahrmärkte gebracht werden darf und dass dafür ein Gesundheitsattest erforderlich ist
Entstehungszeitraum:13.11.1749
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten

Kontext

Name der Provenienzstelle:Bezirkskanzlei
 

Benutzung

Schutzfristende:13.11.1784
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=694972
 

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