BEZ.03.B.VIII.9 Landammann Gilg Christoph Schorno und ein Gesessener Landrat zu Schwyz bewilligen der Landschaft March zwecks Abtragung von Landesschulden die Einführung einer Getränkesteuer (Angstergeld), d.h. von jeder Mass Wein ein Angster und jeder Mass Brandwein oder Kirschenwasser einen Rapp

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:BEZ.03.B.VIII.9
Signatur Archivplan:B.VIII.9
Titel:Landammann Gilg Christoph Schorno und ein Gesessener Landrat zu Schwyz bewilligen der Landschaft March zwecks Abtragung von Landesschulden die Einführung einer Getränkesteuer (Angstergeld), d.h. von jeder Mass Wein ein Angster und jeder Mass Brandwein oder Kirschenwasser einen Rappen. Davon ist die Durch- und Ausfuhr ausgenommen. Über diese Steuer muss mit dem Landessäckelmeister abgerechnet werden.
Entstehungszeitraum:01.02.1721
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten

Kontext

Name der Provenienzstelle:Bezirkskanzlei

Sachverwandte Unterlagen

Veröffentlichungen:Abschrift von HUNGER, S. 117
 

Benutzung

Schutzfristende:01.02.1756
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=694794
 

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