BEZ.03.B.VI.93.74 Die Kantonskanzlei ermahnt den Bezirk March, unverzüglich an die Erstellung der Bevölkerungstabellen zu gehen und fordert, dass künftig bei den Taufregistern der unehelichen Kinder auch der Vater vermerkt wird, 27.02.1846 (Dossier)

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:BEZ.03.B.VI.93.74
Signatur Archivplan:B.VI.93.74
Titel:Die Kantonskanzlei ermahnt den Bezirk March, unverzüglich an die Erstellung der Bevölkerungstabellen zu gehen und fordert, dass künftig bei den Taufregistern der unehelichen Kinder auch der Vater vermerkt wird
Entstehungszeitraum:27.02.1846
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten

Kontext

Name der Provenienzstelle:Bezirkskanzlei
 

Benutzung

Schutzfristende:27.02.1881
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=694583
 

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