BEZ.03.B.IVb.15 Schultheiss und Rat zu Rapperswil bestätigen, dass Ehekontrakte auch im Fall der Bevogtigung rechtsgültig sind und hoffen auf Gegenrecht (Fall des Johann Anton Helbling und seiner verstorbenen Frau Anna Schwyter, von Lachen), s. d. (sine dato) (Dossier)

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:BEZ.03.B.IVb.15
Signatur Archivplan:B.IVb.15
Titel:Schultheiss und Rat zu Rapperswil bestätigen, dass Ehekontrakte auch im Fall der Bevogtigung rechtsgültig sind und hoffen auf Gegenrecht (Fall des Johann Anton Helbling und seiner verstorbenen Frau Anna Schwyter, von Lachen)
Entstehungszeitraum:s. d. (sine dato)
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten

Kontext

Name der Provenienzstelle:Bezirkskanzlei
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=693888
 

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